Bei der Behandlung von vielen Hauterkrankungen macht sich der Hautarzt die entzündungshemmende Wirkung des Lichts zunutze. Behandelt wird mit verschiedenen Lichtspektren:
UV-A, UV-B oder Kombinationen. Moderne Bestrahlungseinrichtungen verfügen über die Möglichkeit der Schmalspektrum-UV-B (311 nm) - Therapie.
Die Behandlung erfolgt bei Ganzkörperbestrahlung in einer Kabine oder vor einer oder mehreren Lichtsäulen, bei Teilbestrahlungen durch ein spezielles Teilbestrahlungsgerät, mit dem eine selektive Bestrahlung z.B. der Hände und oder der Füße möglich ist. Zur Anwendung kommt die Phototherapie bei Erkrankungen wie z.B. der Schuppenflechte (Psoriasis), Neurodermitis, Ekzemen, Juckreiz, Sonnenallergie (Polymorphe Lichtdermatose) und weiteren Hautkrankheiten. Die Wirkung der Lichttherapie kann durch äußerlich oder innerlich angewendete so genannte Photosensibilisatoren (Substanzen, die die Haut lichtempfindlich machen) verstärkt werden. Die Vorteile der Lichttherapie werden vor allem bei chronischen Krankheiten deutlich. Hier ist es möglich die Dosis der verwendeten Medikamente zu reduzieren oder eine medikamentöse Behandlung vollständig zu ersetzen und somit auch die Nebenwirkungen zu verringern. Das Risiko für Nebenwirkungen oder Langzeitnebenwirkungen der Lichttherapie sind bei fachgerechter Anwendung im Gegensatz zu den unkalkulierbaren Risiken einer kosmetischen Solariumsbestrahlung, die ohne ärztliche Indikation oder Kontrolle durchgeführt wird, gering.